WHG - Beschichtung
Gewässerschutz durch die WHG Beschichtungstechnik
Anlagen zum Lagern, Abfüllen, Herstellen und Behandeln von wassergefährdenden Stoffen müssen laut dem Wasserhaushaltsgesetz (WHG) so beschaffen sein, dass eine Verunreinigung von Gewässern und Grundwasser durch auslaufende Stoffe ausgeschlossen ist. Die Ausführung der Oberflächenschutzsysteme und die spezielle Beschichtung des Industriebodens in solchen Anlagen erfordern deshalb aller höchste Sorgfalt und den professionellen Einsatz entsprechender Schutzsysteme.